Das Studio ist unter nachfolgend aufgeführten Bedingungen zu mieten. Jeder Mieter/Kunde erklärt sich bei einer Buchung mit diesen Bedingungen einverstanden.
Die Mindest-Mietdauer beträgt zwei Stunden.
Kunden, die das Studio erstmalig mieten, bekommen vom Studio-Betreiber bzw. einer anderen von diesem ermächtigten Person eine Einführung in die gesamte Studiotechnik, allgemeine Hinweise zur Nutzung sowie wichtige Sicherheitshinweise.
Vermietet wird das Studio inklusiver allem darin enthaltenen Inventar. Das schließt auch die Blitzanlage mit ein. Vorhandene Möbel dürfen ebenfalls mit in Shootings einbezogen werden.
Der Mieter hat volljährig zu sein. Minderjährige sind durch einen Erziehungsberechtigen zu begleiten, der dafür Sorge trägt, das sämtliche Vereinbarungen eingehalten werden.
Damit der Mieter die Studiotechnik sinnvoll nutzen kann, benötigt dieser eine Kamera mit einem Standard-Blitzschuh und Auslösung über den Mittenkontakt. Sollte eine geeignete Kamera nicht vorhanden sein, so kann der Mieter zusätzlich eine Kamera (Canon 350D mit Kit-Objektiv) zu einem Preis von 10€ für einen kompletten Buchungstermin dazu mieten.
Eine Buchung kann über das Web-Formular, durch eine Email oder telefonisch durchgeführt werden. Vorzugsweise sollte dafür das Web-Formular verwendet werden. Folgende Daten sind dabei vom Mieter zur Verfügung zu stellen:
Nach der Durchführung einer Buchung erhält der Mieter in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Buchungsbestätigung in Form einer Email. Erst mit dieser Bestätigung gilt das Studio als fest gebucht.
Es gelten die in der Preisliste festgelegten Mietpreise.
Die Bezahlung erfolgt unmittelbar zu Beginn des Mietzeitraumes in bar vor Ort.
Der Mieter erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Bei einer Erstbuchung hat sich der Mieter zu Beginn des Buchungszeitraumes bei der Vertragsunterzeichnung auszuweisen.
Vom Mieter wird erwartet, dass die Räumlichkeiten sowie das gesamte Inventar pfleglich und bestimmungsgemäß behandelt werden und so wieder hinterlassen werden wie es der Mieter vorgefunden hat.
Es ist nicht gestattet, Shootings durchzuführen, die mit einer zu erwartenden starken Verschmutzung der Räume bzw. des Inventars einhergehen (z.B. Mehl-Shootings).
Falls vom Mieter Möbel für den Aufbau eines bestimmten Settings umgestellt werden, so ist zum Ende des Mietzeitraumes der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.
Während der Mietdauer darf der Mieter das Studio nicht unbeaufsichtigt lassen. Sollte es dennoch einmal notwendig sein, dass der Mieter das Studio vorzeitig verlassen muss bzw. möchte, so ist davon umgehend der Studio-Betreiber zu benachrichtigen.
Im Studio sowie allen weiteren zugänglichen Räumlichkeiten (Flur, Toiletten usw.) ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Bedarf bitte draußen vor dem Eingang des Gebäudes rauchen.
Der Mieter darf weder das Studio noch das Inventar an Dritte weitervermieten. Ausschließlich der Mieter darf die Räume und das Inventar temporär für die gebuchte Dauer nutzen.
Der Mieter übernimmt für die Dauer der Buchung die Verantwortung über das Studio, das Inventar sowie alle darin befindlichen Personen. Ebenso hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden.
Sollte es zu Schäden während der Mietdauer kommen, so sind diese dem Studio-Betreiber zu melden.
Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Unversehrtheit des Studios sowie des gesamten Inventars. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Studionutzung stehen sowie die daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall). Defekte, verlorene oder zerstörte Gegenstände werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Davon ausgenommen sind Gegenstände, die aufgrund eines natürlichen Verschleißes ihre Funktion einstellen.
Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die von weiteren Personen verursacht werden, die vom Mieter mit in das Studio genommen werden (z.B. Model, Visagist, Begleitpersonen usw.)
Verursachen der Mieter oder weitere Personen eine starke Verschmutzung der Räumlichkeiten oder des darin befindlichen Inventars, so werden die Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
Für stark verschmutzten bzw. beschädigten Hintergrundkarton wird 7€/Meter in Rechnung gestellt.
Der Studio-Betreiber haftet nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden, die durch die Anmietung/Nutzung des Mietstudios entstehen.
Ebenso wenig haftet er, wenn er aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von in Verträgen beschriebenen Leistungen auf irgendeine Weise gehindert wird und/oder die Leistungen nicht den Erwartungen entsprechen.
Der Studio-Betreiber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sofern es die eigenen Leistungen betrifft. Er übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz bei Verletzungen und Unfällen von Models, Kunden und Dritten, sowie bei Beschädigung oder Verlust von Dingen dieser Personen.
Der Studio-Betreiber haftet nicht für Unfälle/Personenschäden während des Aufenthaltes im Studio oder bei der An- und Abreise.
Der Studio-Betreiber übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Mieter durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden jedweder Art entstehen.
Der Studio-Betreiber haftet nicht für die Beschädigung oder den Diebstahl von vom Mieter oder weiteren beteiligten Personen mitgebrachtem Equipment.
Eine bestätigte Buchung kann vom Mieter bis zwei Stunden vor dem gebuchten Mietbeginn kostenfrei storniert werden. Wird die Buchung danach storniert bzw. erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Buchungs-Termin, so ist die Gesamtmiete dennoch zu zahlen.
Für eine Buchung vom Mieter zur Verfügung gestellte Daten werden ausschließlich im Zusammenhang mit eben dieser Buchung verwendet. Es erfolgt keine weitere Verwendung oder Weitergabe dieser Daten.
Der Studio-Betreiber ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen gegenüber dem Mieter vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Mietstudios nicht mehr vereinbar sind.
Sämtliche Vereinbarungen werden ausschließlich schriftlich getroffen und bestätigt.