Der Stock Photo Manager nutzt diverse externe Bibliotheken, die von anderen Personen
bzw. Firmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für diese Programm-Komponenten gelten
die jeweils dazugehörigen Lizenzbedingungen, die in dem Verzeichnis extern
zu finden sind. Im Einzelnen sind das:
Für alle weiteren Programm-Komponenten gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
Die Software wird in zwei wesentlichen Varianten zur Verfügung gestellt:
Die kostenlose Testversion darf auf beliebig vielen Rechnern kostenlos verwendet werden, solange keinerlei Änderungen an dem bestehenden Code vorgenommen werden, insbesondere keine Änderungen, die die Einschränkungen der Testversion umgehen.
Die lizenzierte Vollversion darf zunächst jeweils nur auf einem Rechner verwendet werden. Wird die Software nur von einer Person verwendet, so ist es auch zulässig, diese auf mehreren Rechnern (z.B. einem PC und einem Notebook) zu installieren. Entscheidend dabei ist, dass eine Lizenz zur selben Zeit nur von einer Person genutzt werden darf. Der Lizenzschlüssel darf in der Regel auch nicht an andere Personen weitergegeben oder gar veröffentlicht werden. Eine Weitergabe des Lizenzschlüssels ist nur dann gestattet, wenn in Zukunft eine andere Person weiter mit der Software arbeiten soll und der ursprüngliche Lizenznehmer diese nicht mehr verwenden möchte und dann auch nicht mehr darf.
Es ist nicht gestattet, an dem bestehenden Code irgendwelche Änderungen vorzunehmen.
Es ist allerdings zulässig,
weitere Sprachpakete hinzuzufügen. Als Grundlage kann dabei der Inhalt der Datei
stock-photo-manager-resources.jar
genommen werden.
Die Testversion darf beliebig weiter verbreitet werden, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden:
Die Software wird wie vorhanden zur Verfügung gestellt. Eine fehlerfreie Ausführung in allen Anwendungs-Situationen wird nicht garantiert. Für daraus entstehende Schäden wie z.B. Datenverluste wird keinerlei Haftung übernommen.